Medizinische Versorgung
Notfall
Wer nachts, an Feiertagen oder an einem Wochenende krank wird oder in Not gerät, kann sich in Deutschland auf ein großes Netz von Hilfsangeboten verlassen.
Wichtige Telefonnummern:
• Rettungsdienst: 112
• Giftnotruf: +49 30 19240
• Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Auch Apotheken haben einen Nacht- beziehungsweise Notdienst.
Als medizinische Notfälle gelten zum Beispiel:
- akute Atemnot,
- akute Schmerzen im Brustkorb,
- akute Bauchschmerzen,
- akuter Schwindel,
- Unfall und Verletzung,
- Komplikationen in der Schwangerschaft,
- akute psychische Störung,
- akute Selbstmordgefahr,
- Drogennotfall,
- allergischer Schock,
- Bewusstseinsstörung oder Koma.
In diesen Fällen sollten Sie direkt Hilfe bei einem Rettungsdienst, einer Notfallstelle, einer Ärztin oder einem Arzt suchen.
Hinweis: Bitte fragen Sie das Betreuungspersonal in Ihrer Aufnahmeeinrichtung nach dem Ansprechpartner für medizinische Notfälle in Ihrer Aufnahmeeinrichtung.
Weitere Informationen wie Wortschatz und Telefonnummern finden Sie unter folgendem Link: www.migration-gesundheit.bund.de/
Ärztliche Versorgung
Was ist, wenn ich krank werde oder medizinische Hilfe brauche?
Wenn Sie Geld vom Jobcenter beziehen, haben Sie Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie sonstige gesetzlich krankenversicherte Menschen haben Sie damit nach Maßgabe des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) insbesondere Anspruch auf Krankenbehandlung, auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft und zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten.
Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie erhalten aber von einer gesetzlichen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte und können hierüber im Bedarfsfall Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die dafür entstehenden Kosten werden vom Sozialamt übernommen.
Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, haben Sie nur Anspruch auf die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen.
Darüber hinaus werden u.a. die zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen erbracht.
Ein weitergehender Versorgungsanspruch kann gewährt werden, wenn eine Leistung im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. AsylbLG-Leistungsberechtigte, die eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wegen Krieges im Heimatland nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz besitzen und besondere Bedürfnisse haben (bspw. durch schwere Formen psychischer oder physischer Gewalt), steht darüber hinaus ein weitergehender Anspruch auf erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe zu.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung finden Sie bei medmissio.
Die „Flüchtling Toolbox“ von medmissio ist eine Online-Bibliothek, die Antworten auf essenzielle Fragestellungen zur medizinischen Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine liefert.
Unter www.fernarzt.com finden Sie kostenlose medizinische Sprechstunden per Telefon oder Video und erhalten einen schnellen Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Wo finde ich Hilfe bei einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung?
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen sowie deren Angehörige benötigen bei ihrer Ankunft in Deutschland Informationen zur barrierefreien Registrierung, ihrem Aufenthalt und einer bedarfsgerechten Unterkunft und Versorgung. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät diese Menschen bundesweit. Der Verein mittendrin e.V. hat für diesen Personenkreis eine Informationsseite in ukrainischer und russischer Sprache erstellt. Mehr Informationen zur EUTB gibt es in diesem Flyer.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle in dem Bundesland, in dem Sie sich aufhalten. Informationen der einzelnen Bundesländer für Geflüchtete mit und ohne Behinderungen aus der Ukraine sowie sie unterstützende Personen finden Sie hier:
Nordrhein-Westfalen: Wegweiser für Menschen mit Sinnesbehinderungen
Schwangerschaft
Ich bin schwanger, welche Hilfe bekomme ich?
Schwangere Frauen werden entsprechend medizinisch versorgt. Der Verlauf der Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes werden überwacht. Dazu gehören regelmäßige Untersuchungen (zum Beispiel Blutuntersuchungen, Untersuchungen des Urins und Ultraschalluntersuchungen), die Geburtsvorbereitung, die Entbindung und die Pflege danach. Wenn Sie schwanger sind, erhalten Sie von Ihrer Vertragsärztin oder Ihrem Vertragsarzt einen "Mutterpass". Im Mutterpass werden die einzelnen Termine der Untersuchungen festgehalten. Entbindungen werden von Hebammen und Entbindungspflegern sowie Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt. Auch vor und nach der Geburt sind Hebammen und Entbindungspfleger wichtige Ansprechpartner.
Viele weitere Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie im Online-Portal Migration und Gesundheit.
Die Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.migration-gesundheit.bund.de
Weitere Informationen zum Umgang mit psychischen Belastungen finden Sie hier PDF, 2 MB, nicht barrierefrei .
Bundeskontaktstelle - Hotline für Geflüchtete aus der Ukraine mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf
Hotline: +49 30 854 04 789 (Mo-Fr von 09-17 Uhr)
E-Mail: bundeskontaktstelle@drk.de
Dieser Service wird z.Z. ausschließlich auf Deutsch angeboten.
Melden Sie sich über die Hotline oder per E-Mail:
- Als evakuierende Organisation zur Ankündigung einer größeren Gruppe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarfen in Deutschland
- Als Erstaufnahmestelle für Geflüchtete (bspw. Drehkreuz) mit Rückfragen zur Ankunft der o.g. Zielgruppen
- Als Landeskoordinierungsstelle mit Rückfragen zu Unterbringungsanfragen und Bedarfsmeldungen durch die Bundeskontaktstelle sowie zur Rückmeldung von freien Unterbringungskapazitäten
Verwendete Quelle : https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/medizinische-versorgung