Familie und Kinder
Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine
Haben aus der Ukraine geflüchtete Familien Anspruch auf Kindergeld?
Familien, die mit ihren Kindern aus der Ukraine geflüchtet sind, können in Deutschland Kindergeld für diese Kinder beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
· wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen
und
der Elternteil, der den Antrag auf Kindergeld stellt sich in Deutschland aufhält.
Hierfür müssen bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie: Kindergeld kann nur für Kinder beantragt werden, die sich in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz aufhalten.
Ist Ihr Kind älter als 18 Jahre, besteht in bestimmten Fällen auch ein Anspruch auf Kindergeld. Hierfür müssen neben den oben genannten Voraussetzungen zusätzliche Anforderungen erfüllt sein. Sie müssen dann nachweisen, dass das Kind sich zum Beispiel in einer Berufsausbildung befindet. Weitere Informationen finden Sie unter Kindergeld ab 18 Jahren.
Welche Nachweise müssen beim Antrag auf Kindergeld eingereicht werden?
Damit die Familienkasse Ihren Antrag auf Kindergeld prüfen kann, müssen Sie nachweisen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld erfüllt sind.
Hierzu benötigen Sie folgende Nachweise:
· die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Sie und Ihre Kinder ODER
· eine vorübergehende Bescheinigung über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung oder Vorab-Aufenthaltserlaubnis), wenn diese auf Grundlage des § 24 AufenthG erteilt und eine Erwerbstätigkeit erlaubt wurde
und
· ein Nachweis darüber, dass sich Ihre Kinder in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz aufhalten (zum Beispiel Registrierung bei der Ausländerbehörde oder Bescheinigung von Kita, betreuenden Organisationen, o.ä.).
Wie viel Kindergeld kann man im Monat erhalten?
In der Regel erhalten Sie für jedes Kind mindestens 219 Euro Kindergeld im Monat.
Haben Sie mehrere Kinder, bestimmt ihre Anzahl die Höhe des Kindergeldes, das Sie insgesamt erhalten. Das gilt auch dann, wenn eines der Kinder nicht bei Ihnen lebt: Ab dem dritten Kind steht Ihnen mehr Kindergeld zu – auch, wenn dessen Geschwister beim anderen Elternteil leben.
Kindergeld seit dem 1. Januar 2021:
1. Kind: 219 Euro
2. Kind: 219 Euro
3. Kind: 225 Euro
ab dem 4. Kind: 250 Euro
Unterstützung für schwangere Geflüchtete und junge Eltern
Welche Unterstützungsangebote gibt es für schwangere und junge Eltern?
Das bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not" bietet psychosoziale Erstberatung für Schwangere, ihr soziales Umfeld und betreuendes Fachpersonal an. Unter der Telefonnummer 0800 40 40 020 steht das Angebot rund um die Uhr, kostenlos, anonym, barrierefrei und in 18 Sprachen auch für aus der Ukraine eingereisten Frauen zur Verfügung - bei Bedarf auf Polnisch, Russisch oder Englisch. Ziel des Angebots ist die Weitervermittlung an eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort.
Das dolmetscherbegleitete Sprachangebot des Hilfetelefons "Schwangere in Not" wird zeitnah auch auf Ukrainisch verfügbar sein. Auch die Informationsmaterialien für Schwangere in Not werden kurzfristig ins Ukrainische übersetzt.
Unabhängig von der Nationalität unterstützt auch die Bundesstiftung Mutter und Kind in Deutschland schwangere Frauen in Notlagen. Sie gewährt außerdem finanzielle Hilfen für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung eines Kleinkindes. Frauen, die aktuell aus der Ukraine fliehen mussten, können in Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Anträge auf Unterstützung durch die Stiftung stellen. Gegebenenfalls fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Das Infoblatt mit allen relevanten Infos zur Stiftung und ihren Angeboten kann auf Ukrainisch auf der Website der Bundesstiftung sowie hier heruntergeladen und auch bestellt werden. Außerdem informiert ein Infoplakat auf Deutsch und Englisch im DIN-A3-Format über die Hilfeleistungen der Bundesstiftung Mutter und Kind. Es soll vor allem geflüchtete schwangere Frauen besser erreichen. Es enthält drei QR-Codes, mit denen man direkt zu den Infoblättern der Bundesstiftung in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache gelangt. Das Infoplakat eignet sich besonders für Beratungsstellen, Kliniken, Arztpraxen und alle weiteren Stellen, die mit Geflüchteten Kontakt haben.
Weitere Beratungsangebote und Informationen bietet das Nationale Zentrum Frühe Hilfen. Es hat auf elternsein.info eine Übersicht für Schwangere und Familien zusammengestellt - auf Ukrainisch, Englisch und Russisch. Fachkräfte der Frühen Hilfen finden Arbeitshilfen und Broschüren zur Unterstützung geflüchteter Familien auf fruehehilfen.de.
Quelle: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/familie-und-kind