Aufenthalt und Rückkehr
Aufenthalt
Ich bin visumsfrei in Deutschland. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
Viele Menschen aus der Ukraine benötigen ab sofort bis zum 31.08.2022 kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Bis mindestens zum 31.08.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland also auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei und ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sind.
Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie längerfristig in Deutschland bleiben wollen und welche Möglichkeiten Sie hierfür nutzen möchten:
- Sie können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen. Diese Vorschrift regelt speziell die Situation als Kriegsflüchtling aus der Ukraine auf Grund des Beschlusses der EU zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Wer berechtigt ist, finden Sie bei der Frage 4, und zum Verfahren finden Sie Antworten in Frage 5.
- Sie können einen Antrag auf einer Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck stellen, zum Beispiel zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit. Dies kann für Sie vorteilhafter sein. Sie können sich bei den Behörden dazu beraten lassen, wenn Sie einen Termin haben, oder Sie informieren sich schon einmal vorab auf der Homepage: www.make-it-in-germany.com/.
- Oder Sie können einen Asylantrag stellen. Wegen der ungünstigeren Rechtsfolgen wie zum Beispiel der Beschränkung der Arbeitsaufnahme und der Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung wird diese Möglichkeit jedoch nicht empfohlen.
Sollten ukrainische Staatsangehörige Asyl beantragen?
Nein, das ist nicht nötig. Der erforderliche Schutz wird in einem anderen schnelleren Verfahren gewährt. Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.
Durch den Beschluss der Europäischen Union zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen wird ab sofort dem umfassten Personenkreis auf entsprechendem Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG - Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erteilt.
Mit einer Registrierung bei der Einreise ist kein Asylantrag gestellt. Die Durchführung eines Asylverfahrens erfordert eine Asylantragsstellung bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Aus diesen Gründen ist die Stellung eines Asylantrags zur Sicherung eines Aufenthaltsrechts oder zur Inanspruchnahme sozialer Leistungen nicht erforderlich.
Rückkehr
Erlischt mein vorübergehender Schutz bei kurzfristiger Rückkehr in die Ukraine?
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland haben, erlischt dieser, wenn Sie:
Deutschland nicht nur aus einem vorübergehenden Grund verlassen, oder wenn Sie sich mehr als sechs Monate nicht in Deutschland aufhalten. Die Sechsmonatsfrist kann – vor ihrem Ablauf, nicht danach – von der Ausländerbehörde verlängert werden, wenn Sie belegen, dass auch die längere Abwesenheit nur vorübergehend ist.
Quelle: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr