Wichtige Begriffe
Was bedeuten eigentlich die Begriffe Visum, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Ankunftsnachweis, Anmeldung, Fiktionsbescheinigung, Drittstaatsangehörige und Schengen-Staaten genau?
In diesen Fragen und Antworten werden diese Begriffe immer wieder auftauchen, so dass wir sie hier in kurzen Worten erklären.
Ein Visum wird von Auslandsvertretungen, also Botschaften und Generalkonsulaten außerhalb Deutschlands, ausgestellt. Es ist ein Aufkleber im Pass. Es ermöglicht die Einreise für einen bestimmten Zweck und erlaubt auch den Aufenthalt für eine bestimmte Zeit. Nicht alle Ausländer benötigen ein Visum zur Einreise. Ukrainer sind beispielsweise mindestens bis zum 31. August 2022 von der Visumpflicht in Deutschland befreit. Aber auch zuvor benötigten sie, wenn sie einen biometrischen Pass hatten, für Besuchsaufenthalte von bis zu 90 Tagen (innerhalb von 180 Tagen) im Schengen-Raum kein Visum.
Ein Aufenthaltstitel ist kein Visum, sondern eine Erlaubnis, die Drittstaatsangehörige grundsätzlich benötigen, wenn sie sich in Deutschland aufhalten wollen und kein gültiges Visum mehr haben. Es handelt sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat, in einigen Fällen auch um einen Aufkleber im Pass. Visa zur Einreise für einen längeren Aufenthalt sind meist nur für wenige Monate gültig. Vor Ablauf muss ein Aufenthaltstitel beantragt werden. Menschen, die auch für einen längeren Aufenthalt kein Visum benötigen, wie etwa gegenwärtig ukrainische Staatsangehörige, können – und müssen – auch einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn sie kein Visum besitzen, aber sich länger in Deutschland aufhalten wollen. Mit einem Aufenthaltstitel darf man auch für bis zu 90 Tage in andere Schengen-Staaten reisen.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Art des Aufenthaltstitels. Sie gilt nur für einen begrenzten Zeitraum, kann aber verlängert werden. Sie wird aus einem bestimmten Anlass ausgegeben, wie Kriegsflucht, ein Studium oder eine bestimmte Erwerbstätigkeit.
Ein Ankunftsnachweis ist ein Dokument, mit dem eine Behörde bescheinigt, dass bekannt ist, dass sich eine neu eingereiste Person in Deutschland aufhält. Nicht alle neu eingereisten Personen erhalten diesen Nachweis, er wird nur in besonderen Situationen ausgegeben. Vor der Ausstellung werden biometrische Daten – Fingerabdrücke und Lichtbild – registriert. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sich dieselbe Person mehrfach registriert.
Eine Anmeldung ist eine Bestätigung, dass jemand der Stadt oder Gemeinde mitgeteilt hat, dass er oder sie eine Wohnung bezogen hat. Alle Menschen, die in eine Wohnung einziehen, müssen sich in Deutschland anmelden, auch Deutsche. Mit einer Meldebestätigung kann man belegen, dass man aktuell noch unter einer Adresse angemeldet ist.
Dies wird manchmal vor dem Abschluss von Verträgen verlangt.
Die Fiktionsbescheinigung erhält eine Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt hat und die bereits registriert wurden. Dann bleibt der Aufenthalt im bisherigen Umfang erlaubt, bis die Entscheidung feststeht und ein Aufenthaltstitel auch ausgehändigt wird. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt dies. Sie ist ein wichtiges Dokument, weil sie die Rechtmäßigkeit des weiteren Aufenthalts beweist. In der Fiktionsbescheinigung kann die Behörde auch eine Erwerbstätigkeit erlauben.
Drittstaatsangehörige sind alle Menschen, die keine Unionsbürger sind und auch nicht die Staatsangehörigkeit von Norwegen, Island oder Liechtenstein besitzen – also auch Ukrainerinnen und Ukrainer ohne doppelte Staatsangehörigkeit mit einem der genannten Staaten.
Schengen-Staaten sind Staaten, zwischen denen alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit grundsätzlich ohne Grenzkontrolle reisen dürfen, wobei aber rechtmäßige Aufenthaltszeiten dennoch begrenzt sein können. Schengen-Staaten sind alle Staaten der Europäischen Union außer Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern und zusätzlich Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Quelle : https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr